AGB IB Clean

Stand: Juni 2026

1. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen IB Clean (Inhaber Ignace Baran Michaelis) (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") hinsichtlich aller von IB Clean angebotenen Dienstleistungen im Bereich professionelle Unterhaltsreinigung für Unternehmen.
Zum Leistungsportfolio gehören insbesondere – jedoch nicht abschliessend – folgende Dienstleistungen:
- Büroreinigung (regelmässige Unterhaltsreinigung von Büroräumen, Empfangsbereichen, Sitzungszimmern, Pausenräumen etc.)- Gewerbe- & Ladenreinigung (Reinigung von Verkaufsflächen, Lagerräumen, Gewerbeobjekten etc.)- Praxisreinigung (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Therapiepraxen, inkl. hygienischer Sonderanforderungen)- Fitnessstudio- & Sportanlagenreinigung (Geräteflächen, Umkleiden, Sanitäranlagen, Böden etc.)- Treppenhaus- & Liegenschaftsreinigung (Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Gemeinschaftsflächen etc.)- Sanitär- & Hygieneservice (Reinigung und Desinfektion von WC-Anlagen, Nassräumen und Sanitärbereichen)- Spezialreinigungen (Grundreinigungen, Tiefen- und Intensivreinigungen, Reinigungen nach Veranstaltungen oder besonderen Verschmutzungen)- Individuelle Reinigungslösungen (massgeschneiderte Reinigungskonzepte für besondere Anforderungen)
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Auftraggeber bestätigten Angebot oder einem schriftlich unterzeichneten Auftragsformular. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, auch per E-Mail, WhatsApp oder digitaler Signatur, oder- Rücksendung eines vom Auftragnehmer bereitgestellten, unterzeichneten Auftragsformulars.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Bestätigung gültige Fassung dieser AGB an.

3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Arbeiten fachgerecht, sorgfältig und unter Einsatz geeigneter Arbeitsmittel, Geräte und Reinigungsprodukte auszuführen.
Bei unvorhersehbaren Gegebenheiten vor Ort ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber Anpassungen im Leistungsumfang oder in der Materialwahl vorzunehmen. Etwaige dadurch entstehende Zusatzkosten können nach mündlicher Absprache in Rechnung gestellt werden.
Zur Erfüllung seiner Leistungen kann sich der Auftragnehmer qualifizierter Subunternehmer bedienen. Der Auftraggeber wird darüber informiert. Der Auftragnehmer haftet für Handlungen und Unterlassungen beigezogener Subunternehmer wie für eigene Mitarbeitende.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- Den ungehinderten Zugang zu den zu bearbeitenden Objekten sicherzustellen (inkl. Schlüsselübergabe, Zugangscodes, Alarmanlagen).- Alarmcodes und Sicherheitsinstruktionen rechtzeitig vor Einsatzbeginn schriftlich mitzuteilen.- Einen geeigneten Parkplatz für das Reinigungspersonal bereitzustellen, sofern dies möglich und vereinbart ist.- Einen funktionsfähigen Wasser- und/oder Stromanschluss bereitzustellen, sofern für die Leistung erforderlich.- Bewegliche oder empfindliche Gegenstände, Dokumente und elektronische Geräte vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder zu sichern.- Den Auftragnehmer vor Beginn auf besondere Gefahren, Empfindlichkeiten oder Risiken hinzuweisen (z. B. empfindliche Böden, nicht wasserfeste Oberflächen, besondere Materialien).- Über die im Objekt geltenden internen Regelungen und Sicherheitsvorschriften zu informieren.- Falls Verbrauchsmaterialien (Seife, Papier, Hygienemittel etc.) durch den Auftraggeber bereitgestellt werden, diese rechtzeitig aufzufüllen oder IB Clean darüber zu informieren, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Unterbleibt die Leistungserbringung aufgrund fehlender Zugänglichkeit oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände, ist dieser berechtigt, eine angemessene Ausfallpauschale zu erheben.
Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, mit dem Reinigungspersonal von IB Clean ein direktes Arbeitsverhältnis einzugehen. Bei Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von CHF 10'000 pro Person fällig; weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

5. Schlüsselverwaltung & Zugangscodes
Werden dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten oder Codes übergeben, werden diese sicher verwahrt und ausschliesslich zur Leistungserbringung verwendet.
Im Falle des Verlustes eines Schlüssels oder einer Zugangskarte haftet der Auftragnehmer für die direkten Kosten der Ersatzbeschaffung. Kosten für Schlossersatz oder Zylinderaustausch sind auf CHF 300 pro Vorfall begrenzt, sofern der Verlust nachweislich durch IB Clean verursacht wurde.
Bei Vertragsende werden alle übergebenen Schlüssel und Zugangsmedien unverzüglich zurückgegeben.

6. Vertraulichkeit
Das Reinigungspersonal von IB Clean ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist ihm untersagt, Einsicht in Akten, Unterlagen, Geräte oder sonstige vertrauliche Informationen des Auftraggebers zu nehmen.
IB Clean verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung zur Kenntnis gelangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

7. Preise, Abrechnung & Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich in CHF inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).
7.1 Pauschalpreisverträge (wiederkehrende Unterhaltsreinigung)
Bei vertraglich vereinbarten Pauschalpreisen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus oder gemäss separater Vereinbarung. Im Pauschalpreis ist ausschliesslich der vertraglich definierte Leistungsumfang enthalten. Zusatzleistungen werden separat nach Aufwand oder nach separatem Angebot verrechnet.
7.2 Stundenabrechnung / flexible Einsätze
Bei Aufträgen ohne festen Pauschalpreis erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden zum vereinbarten Stundensatz. Anfahrtszeiten können separat verrechnet werden, sofern vertraglich vorgesehen.
7.3 Allgemeine Zahlungsbedingungen
- Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.- Zahlungsmethoden: Banküberweisung (inkl. QR-Rechnung), TWINT, Barzahlung auf Anfrage.- Bei Zahlungsverzug gelten 5 % Verzugszinsen p. a. sowie Mahngebühren von CHF 15 pro Mahnstufe.- Bei grösseren Aufträgen oder Neukunden kann eine Voraus- oder Teilzahlung verlangt werden.- Bei Nichtzahlung behält sich der Auftragnehmer vor, laufende Leistungen einzustellen, bis der Ausgleich erfolgt ist.

8. Laufzeit & Kündigung (Unterhaltsverträge)
Wiederkehrende Unterhaltsreinigungen (Daueraufträge) werden für eine vertraglich definierte Laufzeit abgeschlossen.
- Die Kündigung eines Dauerauftrags hat schriftlich (E-Mail oder Brief) zu erfolgen.- Die Kündigungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage zum Monatsende.- Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien jederzeit vorbehalten.- Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund werden die Kosten bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist in Rechnung gestellt.

9. Terminänderungen & Stornierungen
9.1 Pauschalverträge / Daueraufträge
- Einzelne Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz kostenfrei verschoben werden.- Bei Absagen unter 48 Stunden vor Einsatzbeginn behält sich der Auftragnehmer vor, eine Ausfallpauschale von CHF 50 zu erheben.- Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der volle Einsatzpreis in Rechnung gestellt.
9.2 Flexible Einsätze / Stundenabrechnung
- Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem Einsatz kostenfrei.- Bei Stornierungen unter 24 Stunden wird eine Ausfallpauschale von CHF 50 erhoben.- Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird eine Ausfallpauschale von CHF 80 oder der vereinbarte Mindesteinsatzpreis in Rechnung gestellt, je nachdem welcher Betrag höher ist.
9.3 Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer kann Termine bei höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Krankheit, unvorhergesehene Ereignisse) verschieben. Eine Haftung für daraus entstehende Folgekosten wird ausgeschlossen.

10. Pikettdienst / Notfalleinsätze
10.1 Pikettdienst mit Abonnement / Vertragsregelung
Sofern ein Pikettdienst (Bereitschaftsdienst für Notfalleinsätze ausserhalb regulärer Arbeitszeiten) vertraglich vereinbart ist, gelten die im jeweiligen Vertrag definierten Konditionen (Bereitschaftspauschale, Reaktionszeiten, Einsatzkosten).
10.2 Pikettdienst ohne Abonnement
Wird ein Notfalleinsatz ausserhalb der regulären Geschäftszeiten angefordert, ohne dass ein Pikettdienst-Abonnement oder eine entsprechende Vertragsregelung besteht, gelten folgende Zuschläge auf den vereinbarten Stundensatz:
- Abends (18:00–22:00 Uhr): +30 %- Nachts (22:00–06:00 Uhr): +60 %- Samstag: +25 %- Sonn- und Feiertage: +75 %
Zusätzlich wird eine Pikettdienstpauschale von CHF 80 pro Einsatz erhoben, sofern kein entsprechendes Abonnement / Pikettdienst-Zusatzpauschale besteht.
Die Annahme von Notfalleinsätzen ohne Abonnement erfolgt nach Verfügbarkeit und ist nicht garantiert.

11. Qualitätssicherung & Reklamationen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu regelmässigen internen Qualitätskontrollen.
Mängel an ausgeführten Reinigungsarbeiten sind innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich und mit Fotodokumentation zu melden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur kostenlosen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Normale Gebrauchsspuren, altersbedingte Materialveränderungen sowie nicht entfernbare Dauerverschmutzungen stellen keinen Mangel dar. Preisnachlässe oder Rückerstattungen erfolgen nur in Ausnahmefällen nach schriftlicher Vereinbarung.

12. Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über besondere Eigenschaften, Vorschäden, Empfindlichkeiten oder Risiken der zu bearbeitenden Objekte oder Flächen zu informieren.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere:
- Schäden an bereits vorgeschädigten, abgenutzten oder unsachgemäss gesicherten Gegenständen oder Flächen- Materialbedingte Veränderungen oder Abnutzungserscheinungen, die trotz fachgerechter Ausführung auftreten können- Schäden an empfindlichen Böden oder Oberflächen, die nicht vorgängig als solche gemeldet wurden- Schäden an nicht wasserfesten Materialien oder Oberflächen- Schäden an elektronischen Geräten, die sich im Reinigungsbereich befanden und nicht gesichert wurden- Schäden an Kundeninventar (Dokumente, persönliche Gegenstände etc.), die nicht weggeräumt wurden- Indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn
Die Haftungssumme ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Rechnungswert der konkret betroffenen Leistung beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
12.1 Schadensmeldung während der Arbeit
Tritt während der Arbeiten ein Unfall oder Schaden ein, werden die Arbeiten sofort unterbrochen und der Auftraggeber unverzüglich informiert. Der Schaden wird fotografisch dokumentiert. Werden vor Beginn der Arbeiten Schäden festgestellt, die nicht durch IB Clean verursacht wurden, werden diese ebenfalls umgehend dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt.

13. Verbrauchsmaterialien & Arbeitsmittel
Alle für die Reinigung benötigten Arbeitsmittel, Geräte und Reinigungsprodukte werden durch IB Clean gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
Verbrauchsmaterialien wie Seife, Papierhandtücher, WC-Papier und Hygienemittel werden nur dann durch IB Clean bereitgestellt, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist und separat verrechnet.

14. Datenschutz
Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter ibclean.ch. Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen Daten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung verwendet und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.

15. Urheberrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Angebote, Berichte oder Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

16. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR). Gerichtsstand ist Zürich.

17. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich festgehalten werden.- IB Clean behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website veröffentlicht.

Kontakt:IB CleanInh. Ignace Baran MichaelisZürich-Leimbach, 8041 ZürichE-Mail: hc.naelcbi%40ofniTelefon: +41 78 264 36 01 / +41 79 953 01 17